Wir kennen alle die Situation: Vor wichtigen Entscheidungen ist es durchaus üblich und sinnvoll, eine Freundin, einen guten Bekannten, ein Familienmitglied oder auch Arbeitskollegen um Rat zu fragen bzw. ihre Meinung einzuholen. Ein anderer Blickwinkel als der eigene ist immer hilfreich, um zu einer guten Entscheidung zu kommen.
Abseits von dieser „privaten Ebene“ ist es speziell in der Medizin nicht ungewöhnlich, dass von einem zweiten Arzt eine „Zweite Meinung“ eingeholt wird. Das wird insbesondere dann der Fall sein, wenn es sich um die Diagnose schwerer Erkrankungen oder um aufwändige, langwierige Therapien handelt. Die Diagnose selbst bzw. die Chancen und Risiken einer vorgeschlagenen Therapie können mit dem Einholen einer 2. Meinung besser eingeschätzt sowie manchmal auch unnötige Operationen vermieden werden.
Auch im rechtlichen Bereich macht es häufig Sinn, eine zweite Meinung einzuholen. Schließlich geht es vor Gericht, oder dann, wenn man eben eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden kann, um wichtige Entscheidungen, die Zeit, Geld und vor allem auch Nerven kosten.
Die Einholung einer anwaltlichen 2. Meinung kann insbesondere in folgenden Konstellationen Sinn machen:
• Prüfung („Zweite Meinung“) eines bereits gültigen Vertrages oder eines Vertragsentwurfes
• Prüfung („Zweite Meinung“) zu den Chancen und Risiken einer komplexen Klage bzw. einer Prozesssituation von großer Tragweite
• Prüfung („Zweite Meinung“) zu den Chancen und Risiken eines Rechtsmittels, wenn bereits ein (jedoch noch nicht rechtskräftiges) Urteil vorliegt.
Dabei geht es wohl gemerkt nicht um ein „Vernadern“ bereits geleisteter Arbeit von Kolleginnen und Kollegen, sondern um eine zweite möglichst unbefangene Einschätzung einer komplexen Situation. Anzumerken ist, dass derartige Überprüfungen bzw. die Abgabe einer zweiten Meinung nur dann sinnvoll sein kann, wenn ausreichend Zeit dafür investiert werden kann und auch sämtliche bisherigen Unterlagen vollständig zur Verfügung stehen.
In diesem Zusammenhang ist insbesondere auch anzumerken, dass Rechtsanwälte keinen Prozesserfolg schulden, sondern eine sorgfältige Beratung. Bekanntlich ist es in jedem Zivilverfahren so, dass eine Partei gewinnen und eine Partei verlieren kann; es ist nicht zwangsläufig so, dass der Verlierer etwas falsch gemacht haben muss. Rechtsanwälte haften bei Unkenntnis von Gesetzen oder einheitlicher Lehre und Rechtsprechung; grundsätzlich jedoch nicht für eine irrige aber vertretbare Rechtsauffassung. In den meisten gerichtlichen Verfahren stellen sich die gravierenderen Probleme jedoch zumeist im Zusammenhang mit dem festzustellenden Sachverhalt, d.h. mit den Tatsachen und Beweisen, mit denen man sich auseinanderzusetzen hat; die rechtliche Überprüfung ist oft lediglich der „Anhang“ zu den Fakten. Komplexere Fälle können häufig auch nicht einfach am Schreibtisch abgeklärt werden, sondern es sind intensive Recherchearbeiten, technische, mathematische oder medizinische Abklärungen oder Ähnliches notwendig und zweckmäßig.
Zur allfälligen Erörterung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.