Informationen und meine Verfahren in den Medien

NÖN August 2017

Wer ein Haus oder ein Grundstück verkauft, muss dafür Immobilienertragsteuer bezahlen. Die Steuer muss aber z. B. nicht gezahlt werden, wenn das bisherige Eigentum verkauft wird, bei dem es sich um den Hauptwohnsitz gehandelt hat. Die Hauptwohnsitzbefreiung erstreckt sich auch auf Grund und Boden bis zu einer Fläche von 1.000 Quadratmeter.